STEUERBERATUNG

Unsere Steuerberatung soll Sie vollumfänglich unterstützen und weitestgehend von Bürokratie freihalten.

Unser Anliegen ist, dass Sie Ihren Fokus auf den dynamischen Gesundheitsmarkt und Ihre ärztliche Tätigkeit richten können. Durch ständig aktualisierte Bearbeitungschecklisten und kontinuierliche interne wie externe Fortbildungen sichert MARTIN + PARTNER einen hohen Qualitätsstandard.

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MARTIN + PARTNER · Steuerberater · Rechtsanwalt Steuerberatung Rechtsberatung Ärzte Zahnärzte

"SCHACHTELTERMIN" FÜR NEUMANDANTEN

Nach einem positiv verlaufenen Erstkontakt folgt der "Schachteltermin". Bei diesem Termin erhalten Sie eine Fülle an Informationen und Unterlagen zu den wichtigsten Themen, die Sie in Ihrem Unternehmen / Praxis begleiten.


Abschließend überreichen wir Ihnen zum Transport der Unterlagen einen Versandkarton ("Schachtel") mit Ordner, der den Grundstein einer erfolgreichen Zusammenarbeit auch über größere Distanzen legt.

LOHN – "DAS LOHNT SICH!"

Gerne übernehmen wir für Sie die gesamte steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Abwicklung der Gehaltsabrechnung. Im Zuge dessen melden wir uns monatlich bei Ihnen, um die Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter sowie alle damit zusammenhängenden Meldungen termingerecht auszuführen.


Dabei aufkommende arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen beantworten wir Ihnen mit fundierten juristischen Auskünften. Darüber hinaus stellen wir Ihnen für den Personalbereich auch Verträge und Formulare zur Verfügung.


Auch Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen übernehmen wir für Sie.

FINANZBUCHHALTUNG

Die Finanzbuchhaltung ist nicht nur ein wichtiges Kontrollinstrument für eine erfolgreich geführte Praxis, sondern dient auch der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. So werden Sie durch die Vergleichszahlen der betriebswirtschaftlichen Auswertung dazu befähigt, die wirtschaftliche Lage Ihrer Praxis und die Weiterverwendung der von Ihnen erwirtschafteten Liquidität besser beurteilen zu können.


Um Ihnen all dies zu ermöglichen, erstellen wir in der Regel Ihre Finanzbuchhaltung quartalsweise und bieten Ihnen darüber hinaus eine umfassende Hilfestellung beim Lesen sowie Interpretieren Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung an.

GEWINNERMITTLUNG / STEUERERKLÄRUNG

Sinn und Zweck der jährlichen Gewinnermittlung samt Steuererklärungen sehen wir nicht nur in der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, vielmehr nutzen wir diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – zur weiteren Gestaltung, damit Sie möglichst wenig Steuern zahlen. Durch Verwendung umfangreicher Checklisten, die als Kontrollinstrument im Bereich sich ständig ändernder Gesetze unumgänglich sind, gewährleisten wir ein hohes Maß an Qualität.


Sämtliche steuerliche Wahlrechte nutzen wir nicht nur situativ, sondern vorausschauend strategisch. Hierzu gehört auch die Prüfung, welche Gewinnermittlungsart (Einnahmen- / Überschussrechnung oder Bilanz) über die nächsten Jahre zu dem für Sie günstigsten Ergebnis führt.


Im Rahmen des persönlichen Jahresgesprächs, welches Sie mit dem für Sie zuständigen Kanzleipartner führen, erläutern wir Ihnen die Zahlen der Vergangenheit. Mit Hilfe unserer betriebswirtschaftlichen Praxisanalyse geben wir Ihnen ein weiteres Instrument an die Hand, mit dem der Vergleich zu Ihren Berufskollegen gezogen wird. Hieraus lassen sich Abweichungen erkennen, die es zu hinterfragen gilt, um entsprechende Weichen für die Zukunft stellen zu können. Selbstverständlich beziehen wir in diese Betrachtung auch die aktuellen Zahlen der Finanzbuchhaltung ein. Zur Planung Ihrer Liquidität geben wir darüber hinaus einen genauen Überblick über die Steuerbelastung, die Sie aufgrund der vorliegenden Steuererklärungen und der aktuellen Entwicklung Ihrer Praxis kurz- und mittelfristig einplanen müssen.


STEUERGESTALTUNG / DURCHSETZUNGSBERATUNG

Zur Steuergestaltung werden neben der steueroptimierten Bearbeitung der Vergangenheitszahlen auch Einkommensteuerhochrechnungen erstellt. Dabei wird Ihr vorläufiges Praxisergebnis unter Berücksichtigung Ihrer sonstigen steuerlichen Aktivitäten ermittelt. Folglich können Sie im laufenden Jahr rechtzeitig auf Ihr Ergebnis korrigierend einwirken.


Weitere Gestaltungspotentiale stecken im richtigen Einsatz von Fremd- und Eigenkapital, wobei hier unser umfangreiches Wissen um die typischen Finanzierungsformen im Bereich der Mediziner weiterhilft. Die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu Angehörigen bis hin zur Wahl der Veranlagungsform bringt weitere Gestaltungsspielräume, die wir für Sie zu nutzen wissen.


Die Betreuung von Berufsausübungsgemeinschaften erfordert besondere Kompetenz, um alle steuerlichen Hürden gezielt zu nehmen. Auch der Zeitpunkt und die Art einer Partneraufnahme oder Praxisabgabe muss vorausschauend festgelegt werden, um unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Komponente die steuerliche Seite sinnvoll einzusetzen.


Zur Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen gegenüber den Finanzbehörden führen wir Einsprüche oder beschreiten den Klageweg, da die Zahl der fehlerhaften Steuerbescheide doch enorm ist. Im Falle einer Betriebsprüfung werden wir Sie wirksam unterstützen. Wir begleiten Sie im Vorfeld und im Verlauf der Prüfung so, dass Sie im Praxisbetrieb möglichst wenig tangiert werden. Sofern Schlussbesprechungen mit dem Prüfer erforderlich sind, werden wir – ungeachtet der Entfernung – bei Ihnen vor Ort sein.

"SCHACHTELTERMIN" FÜR NEUMANDANTEN

Nach einem positiv verlaufenen Erstkontakt folgt der "Schachteltermin". Bei diesem Termin erhalten Sie eine Fülle an Informationen und Unterlagen zu den wichtigsten Themen, die Sie in Ihrem Unternehmen / Praxis begleiten.


Abschließend überreichen wir Ihnen zum Transport der Unterlagen einen Versandkarton ("Schachtel") mit Ordner, der den Grundstein einer erfolgreichen Zusammenarbeit auch über größere Distanzen legt.

LOHN – "DAS LOHNT SICH!"

Gerne übernehmen wir für Sie die gesamte steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Abwicklung der Gehaltsabrechnung. Im Zuge dessen melden wir uns monatlich bei Ihnen, um die Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter sowie alle damit zusammenhängenden Meldungen termingerecht auszuführen.


Dabei aufkommende arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen beantworten wir Ihnen mit fundierten juristischen Auskünften. Darüber hinaus stellen wir Ihnen für den Personalbereich auch Verträge und Formulare zur Verfügung.


Auch Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen übernehmen wir für Sie.

FINANZBUCHHALTUNG

Die Finanzbuchhaltung ist nicht nur ein wichtiges Kontrollinstrument für eine erfolgreich geführte Praxis, sondern dient auch der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. So werden Sie durch die Vergleichszahlen der betriebswirtschaftlichen Auswertung dazu befähigt, die wirtschaftliche Lage Ihrer Praxis und die Weiterverwendung der von Ihnen erwirtschafteten Liquidität besser beurteilen zu können.


Um Ihnen all dies zu ermöglichen, erstellen wir in der Regel Ihre Finanzbuchhaltung quartalsweise und bieten Ihnen darüber hinaus eine umfassende Hilfestellung beim Lesen sowie Interpretieren Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung an.

GEWINNERMITTLUNG / STEUERERKLÄRUNG

Sinn und Zweck der jährlichen Gewinnermittlung samt Steuererklärungen sehen wir nicht nur in der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, vielmehr nutzen wir diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – zur weiteren Gestaltung, damit Sie möglichst wenig Steuern zahlen. Durch Verwendung umfangreicher Checklisten, die als Kontrollinstrument im Bereich sich ständig ändernder Gesetze unumgänglich sind, gewährleisten wir ein hohes Maß an Qualität.


Sämtliche steuerliche Wahlrechte nutzen wir nicht nur situativ, sondern vorausschauend strategisch. Hierzu gehört auch die Prüfung, welche Gewinnermittlungsart (Einnahmen- / Überschussrechnung oder Bilanz) über die nächsten Jahre zu dem für Sie günstigsten Ergebnis führt.


Im Rahmen des persönlichen Jahresgesprächs, welches Sie mit dem für Sie zuständigen Kanzleipartner führen, erläutern wir Ihnen die Zahlen der Vergangenheit. Mit Hilfe unserer betriebswirtschaftlichen Praxisanalyse geben wir Ihnen ein weiteres Instrument an die Hand, mit dem der Vergleich zu Ihren Berufskollegen gezogen wird. Hieraus lassen sich Abweichungen erkennen, die es zu hinterfragen gilt, um entsprechende Weichen für die Zukunft stellen zu können. Selbstverständlich beziehen wir in diese Betrachtung auch die aktuellen Zahlen der Finanzbuchhaltung ein. Zur Planung Ihrer Liquidität geben wir darüber hinaus einen genauen Überblick über die Steuerbelastung, die Sie aufgrund der vorliegenden Steuererklärungen und der aktuellen Entwicklung Ihrer Praxis kurz- und mittelfristig einplanen müssen.


STEUERGESTALTUNG / DURCHSETZUNGSBERATUNG

Zur Steuergestaltung werden neben der steueroptimierten Bearbeitung der Vergangenheitszahlen auch Einkommensteuerhochrechnungen erstellt. Dabei wird Ihr vorläufiges Praxisergebnis unter Berücksichtigung Ihrer sonstigen steuerlichen Aktivitäten ermittelt. Folglich können Sie im laufenden Jahr rechtzeitig auf Ihr Ergebnis korrigierend einwirken.


Weitere Gestaltungspotentiale stecken im richtigen Einsatz von Fremd- und Eigenkapital, wobei hier unser umfangreiches Wissen um die typischen Finanzierungsformen im Bereich der Mediziner weiterhilft. Die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu Angehörigen bis hin zur Wahl der Veranlagungsform bringt weitere Gestaltungsspielräume, die wir für Sie zu nutzen wissen.


Die Betreuung von Berufsausübungsgemeinschaften erfordert besondere Kompetenz, um alle steuerlichen Hürden gezielt zu nehmen. Auch der Zeitpunkt und die Art einer Partneraufnahme oder Praxisabgabe muss vorausschauend festgelegt werden, um unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Komponente die steuerliche Seite sinnvoll einzusetzen.


Zur Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen gegenüber den Finanzbehörden führen wir Einsprüche oder beschreiten den Klageweg, da die Zahl der fehlerhaften Steuerbescheide doch enorm ist. Im Falle einer Betriebsprüfung werden wir Sie wirksam unterstützen. Wir begleiten Sie im Vorfeld und im Verlauf der Prüfung so, dass Sie im Praxisbetrieb möglichst wenig tangiert werden. Sofern Schlussbesprechungen mit dem Prüfer erforderlich sind, werden wir – ungeachtet der Entfernung – bei Ihnen vor Ort sein.

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